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Rechte 
sind keine 
Privilegien
Rechtliche Grundlagen

Birgit Wagner-Döskaya

Rechte sind keine Privilegien

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Einschaltung externer Sachverständiger
Nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.
 
Die Kosten externer Sachverständiger müssen dann vom Arbeitgeber getragen werden. Sollte der Arbeitgeber seine Zustimmung verweigern, kann der Betriebsrat diese Zustimmung beim Arbeitsgericht einklagen.
 
Gemäß § 111 Satz 2 BetrVG kann der Betriebsrat in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern auch ohne Einverständnis des Arbeitgebers bei geplanten Betriebsänderungen auf Kosten des Arbeitgebers externe Berater hinzuziehen.
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